Der Vorstand informiert über weitere Lockerungen

Mit dem Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung BaWü weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen, die auch unser Vereinsleben betreffen.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“ (CoronaVO vom 10.06.2020)

Damit wird das Aufenthaltsverbot auf unserer Terrasse bei Nichtverzehr in unserer Vereinsgaststätte aufgehoben.

  • Mit der oben genannten Änderung dürfen an einem Tisch unserer Vereinsgaststätte ebenfalls bis zu 10 Personen sitzen. Damit kann auch unser Stammtisch im Vereinsheim wieder genutzt werden.

Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen Kontakte möglichst einzuschränken und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Der Vorstand bittet seine Mitglieder – trotz aller Lockerungen – die weiterhin geltenden Vorschriften einzuhalten.