Der Vorstand informiert über Neuerungen bezüglich der Corona-Verordnung (20.05.20)

Liebe Mitglieder,

die ersten Tage auf dem Tennisplatz liegen hinter uns. Die Bedingungen, unter denen wir unsere Anlage wieder nutzen dürfen, sind für alle sehr gewöhnungsbedürftig. Auch für die Vorstandschaft sind nicht alle Vorgaben der Verordnungen logisch und nachvollziehbar – aber die Umsetzung und Einhaltung wird von uns gefordert.

Um eine Geldstrafe oder gar eine Schließung der Anlage wegen Verstoßes von Auflagen unter allen Umständen zu vermeiden, ist es daher zwingend notwendig, dass sich alle Mitglieder an die bestehenden Verordnungen und die aushängenden Hinweise auf dem TCL-Gelände halten.

Ein sehr sensibler Bereich unseres Vereinsgeländes ist die Clubterrasse. Hier findet in normalen Zeiten das eigentliche Vereinsleben statt. In Zeiten von Corona-Verordnungen darf sie aber nicht so genutzt werden, wie wir es gewohnt sind und wie wir es uns wünschen würden.

Mit der neuen Verordnung vom 16.05.2020 und der Erlaubnis zur Öffnung von Speisewirtschaften darf unsere Clubterrasse zumindest eingeschränkt wieder genutzt werden. Erlaubt ist der Aufenthalt auf der Terrasse derzeit nur in Verbindung mit dem Verzehr (Getränke und/oder Speisen) in unserer Vereinsgaststätte unter Einhaltung der Auflagen (siehe Information weiter unten bzw. Aushang am Vereinsheim).

Ansonsten besteht auf der Terrasse ein Aufenthaltsverbot!

Für Mitglieder, die unser Vereinslokal nutzen möchten, gelten folgende behördliche Auflagen:

Unsere Anlage zählt zum öffentlichen Raum. Daher gelten neben der CoronaVO Sportstätten und der CoronaVO Gaststätten auch alle weiteren Richtlinien der jeweils aktuellen Verordnung der Landesregierung (zu finden unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ )