Wann spielen wir wieder Tennis?

WTB unterstützt Appell des DTB an die Politik

Erste Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz) erlauben seit dem 20. April wieder die Öffnung der Sportanlagen, um Einzelsportarten, wie auch Tennis, unter freiem Himmel durchführen zu können. „Wir haben dies mit großer Erleichterung gelesen und hoffen nun, dass der Appell des DTB, >> dass Tennis auch in Corona-Zeiten gespielt werden kann <<, den wir als WTB uneingeschränkt unterstützen, deutschlandweit umgesetzt wird. Es gab bereits erste positive Signale aus der Politik und wir hoffen nun, dass bis spätestens zum 3. Mai auch in Württemberg wieder Tennis gespielt werden darf“, sagt WTB-Präsident Stefan Hofherr. 20.04.2020  Corona

DTB appelliert an Politik: Auch in Corona-Zeiten kann Tennis gespielt werden

Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit kleinen Lockerungen bis zum 3. Mai verlängert. In zwei Wochen soll es eine erneute Bewertung der Situation durch die Politik geben. Parallel hat sich der Deutsche Tennis Bund (DTB) am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt. Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag.

„Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“,

heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde. Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports möglich erscheine:

  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
  3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
  5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
  7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.

Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum, „einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“

 

Im Nachbarland Österreich hatte die Regierung unlängst bekannt gegeben, dass die Tennisanlagen und -plätze im Freien zum 1. Mai eröffnet werden. Das vollständige Schreiben des DTB, das auch an die 17 DTB-Landesverbände geschickt wurde, finden Sie auf der Internetseite des DTB unter www.dtb-tennis.de