Aktuelle Verhaltensregeln am TCL – Corona

Stand: 26.04.21

Liebe Mitglieder,

auch in diesem Jahr wird uns Corona durch die Saison begleiten. Wie unsere gemeinsame Saison aussehen wird, weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand so genau. Die gute Nachricht: Wir dürfen unsere Plätze öffnen. Und damit zählt unser Bereich zu einem der wenigen, in dem in der derzeitigen Situation überhaupt geöffnet werden darf. Unser Ziel ist es, diese Öffnung unter keinen Umständen zu gefährden. Die Vorstandschaft wird sich daher auch in dieser Saison immer darum bemühen die Mitglieder des TCL regelmäßig über aktuelle Regelungen, die unser Vereinsleben und unseren Sport betreffen, zu informieren (E-Mail, Website, Aushänge, Hinweisschilder). Wir bitten unsere Mitglieder im Interesse aller Beteiligten darum, diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Richtlinien einzuhalten. Dem Vorstand ist bewusst, dass die ein oder andere Regelung Diskussionspotential besitzt. Aber den Rahmen für sämtliche Maßnahmen stecken die geltenden Verordnungen. Sollten sich hier im Laufe der Saison Änderungen ergeben, die Lockerungen möglich machen, werden wir darauf reagieren.

 

Aktuelle Verhaltensregeln auf dem Gelände des TCL

(Unter Einhaltung geltender Verordnungen, Stand 25.04.2021)

  1. Es dürfen derzeit nur Mitglieder die Anlage betreten (keine Gäste, Zuschauer, etc.).
  2. Für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Kontakt standen oder selbst typische Symptome einer solchen Infektion aufweisen, gilt ein Zutrittsverbot; gleiches gilt für Personen, die entgegen der bekanntgegebenen Regelungen handeln.
  3. Auf dem TC-Gelände besteht im Moment für alle Mitglieder ab 6 Jahren Maskenpflicht.

Ausnahme: Beim Spielen an der Ballwand und auf dem Tennisplatz.

  1. Die Namen aller Spieler müssen in jedem Einzelfall korrekt dokumentiert werden, d.h. alle Spielenden mit Vor- und Nachname (siehe Online-Buchungssystem bzw. Liste für Mannschaftstraining).
  2. Auf dem gesamten Gelände besteht ein Aufenthaltsverbot (mit Ausnahme der Sportausübung auf den Plätzen/an der Ballwand).
  3. Es dürfen alle Plätze belegt werden. Es darf jedoch keine Durchmischung der Gruppen stattfinden und der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen ist durchgängig einzuhalten.
  4. Derzeit dürfen nur Einzel gespielt werden. Ausnahme: Doppel darf nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts gespielt werden.

Diese Regelung gilt auch für das (Mannschafts-)Training.

  1. Die Clubgaststätte ist geschlossen.
  2. Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nicht erlaubt.

Die Toiletten sind geöffnet, dürfen aber nur von jeweils 1 Person und nur mit medizinischer Maske oder Atemschutz (FFP2 oder vergleichbarer Standard) betreten werden.

  1. Das Spielgerüst und die Ballwand dürfen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln genutzt werden
  2. Eltern bitten wir darum, diese Verhaltensregeln auch an ihre Kinder weiterzugeben.
  3. Wir erinnern zudem alle Mitglieder an die im Landkreis Biberach derzeit geltende Ausgangssperre von 22 – 5 Uhr.
  4. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere hauptverantwortliche Corona-Beauftragte oder ein anderes Vorstandsmitglied.
  5. Dem Platzwart – Willi Schuller – ist das kontaktlose Arbeiten auf der Anlage ohne Mundschutz erlaubt.